AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sano-Moderne Tierernährung GmbH

Stand: 01.06.2021

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Lieferungen der Fa. Sano-Moderne Tierernährung GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) an Händler, Tierärzte und Landwirte (Unternehmer) (nachfolgend „Kunden“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Die Lieferungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen beim Verkäufer bzw. eines entsprechenden Hinweises des Kunden auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass der Verkäufer derartigen Bedingungen zustimmt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Angebote usw. auf der Website, in Prospekten, Anzeigen usw. des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Angebote des Kunden kann der Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Versand bzw. Übergabe der bestellten Waren annehmen.

2.3 Der Kunde kann auch online-Bestellungen auf der Website des Verkäufers aufgeben. In diesem Fall erfolgt die Bestellung elektronisch über das Bestellformular. Nach Auswahl der gewünschten Menge und der Verpackungseinheit kann der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche [in den Warenkorb] das gewünschte Produkt in den Warenkorb legen. Durch Anklicken der Schaltfläche [Warenkorb] gelangt er in den Warenkorb. Im Warenkorb kann er durch Anklicken des Symbols [Artikel entfernen] einzelne Positionen wieder aus dem Warenkorb löschen.Änderungen der bestellten Menge sowie der Verpackungseinheit hinsichtlich eines ausgewählten Produkts kann er im Warenkorb in der entsprechenden Felder für [Menge] und [Verpackungseinheit] und durch anschließendes Anklicken des Buttons [aktualisieren] vornehmen. Möchte der Kunde die im Warenkorb befindlichen Produkte kaufen, so meldete er sich unter [mein Konto & Login] direkt mit seinen Zugangsdaten an oder liegt bei einer erstmaligen Bestellung ein Kundenkonto an. Durch Anklicken der Schaltfläche [Bestellen] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab und versendet diese an den Verkäufer. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die AGBs der Fa. Sano-Moderne Tierernährung GmbH“ diese AGB akzeptiert hat. Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Kunde erhält eine automatische Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse, in der die Bestellung des Kunden nochmals dargestellt wird und die er ausdrucken kann. Ein Vertrag kommt jedoch nicht schon mit dieser Bestätigung des Zugangs der Bestellung, sondern erst mit Übersendung der Annahmeerklärung, die mit separater E-Mail als Auftragsbestätigung versandt wird oder mit Übersendung der bestellten Ware zustande.

2.4 Der Vertragstext wird unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beim Verkäufer gespeichert.

2.5 Die AGB des Verkäufers sind jederzeit auf der Website des Verkäufers abrufbar und können ausgedruckt und/oder gespeichert werden.

2.6 Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Insbesondere sind die Mitarbeiter und auch Außendienstmitarbeiter des Verkäufers nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.7 An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt.

3.2 Die zwischen Verkäufer und Kunden vereinbarte Beschaffenheit der Kaufgegenstände ergibt sich abschließend aus der Auftragsbestätigung sowie aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Kaufgegenstände.

3.3 Die Mindestbestellmenge liegt bei 1 to. Bei bei Produkten bei denen eine Palette aus 30 Sack besteht, kann eine sortenreine Palette ab 750 kg Mindestbestellmenge bestellt werden.  Für Produkte der VET-Linie, Sondermischungen und Produkte, die mit einem Hinweis auf den Preislisten gekennzeichnet sind, gelten die jeweilis dort vermerkten Mindestbestellmengen.

3.4 Bei Bestellung von kundenspezifischen Auftragsprodukten (insbesondere nach Kundenwünschen zusammengestelltes Mischfutter) ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Verkäufer bei Vertragsschluss genaue Angaben, insbesondere hinsichtlich Menge und Zusammensetzung des von ihm gewünschten Erzeugnisses zu machen.

3.5 Die vom Verkäufer gelieferten Europoolpaletten (auch Europaletten) sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sollte es zu keinem Palettentausch nach dem Entladen der Ware kommen, ist der Kunde verpflichtet, diese Europoolpaletten nach dem Entladen der Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, bis sie von dem Transportunternehmen wieder abgeholt werden. Nicht getauschte Paletten, oder Paletten, die nicht die gängigen Tauschkriterien erfüllen, werden in Rechnung gestellt

 

4. Lieferung; Frachtkosten; Gefahrtragung

4.1 Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird die Ware nur innerhalb Deutschlands (nur Festland) und nach Österreich versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Transportkosten in den für die zu liefernden Waren vereinbarten Preisen mit enthalten.

4.2 Die Wahl der Transportart und des Transportweges bleibt dem Verkäufer bei Fehlen von Vereinbarung nach besten Ermessen überlassen.

4.3 Bei Bestellungen, die einen anderen Lieferort als in 4.1 vorsehen, muss der Kunde die Ware selbst am Sitz des Verkäufers abholen oder abholen lassen, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.

4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lieferwerk oder das Versandlager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4.5 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die den Transport ausführende Person, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Die bezogenen Waren müssen vom Käufer sofort nach dem Erhalt auf Fehlmengen, Mängel oder Beschädigungen geprüft werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Fehlmenge, der Mangel bzw. die Beschädigung auf dem Lieferschein vermerkt werden, ansonsten kann Sano – Moderne Tierernährung GmbH die Waren nicht ersetzen. Der Lieferschein ist vom Käufer und vom Frachtführer zu unterschreiben. Spätere Fehlmengen, Mängel oder Beschädigungen können nicht berücksichtigt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

 

5. Lieferzeit; höhere Gewalt

5.1 Auf der Website des Verkäufers oder sonstigen Produktinformationen angegebene Lieferzeiten werden ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung berechnet, vorherige Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden vorausgesetzt. Dies gilt nicht beim Kauf auf Rechnung.

5.2 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählte Produkt vorübergehend nicht verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Sollte dem Kunden aufgrund der Lieferverzögerung das Festhalten am Vertrag und die Abnahme der Ware nicht zumutbar sein, ist er berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

5.3 Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.4 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

5.5 Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Bestellung, welche die Lieferzeit oder bei kundenspezifischen Produkten die Anfertigungsdauer beeinflussen und nimmt der Verkäufer dieses Änderungsverlangen an, so ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin nach billigem Ermessen unter Einrichtung einer angemessenen Anlaufzeit neu festzulegen.

5.6 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen und von ihm nicht zu vertreten sind - hierzu gehören insbesondere Streckensperre, behinderte Schifffahrt, Streiks, Aussperrung, Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufstand, behördliche Anordnungen, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall der Kraftversorgung, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - führen nicht zu einer Haftung des Verkäufers. Etwas anderes gilt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist in solchen Fällen berechtigt, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach Fortfall des Hinderungsgrundes hinauszuschieben.

5.7 Ist die Lieferung der Ware aufgrund der Behinderung im Sinne der vorstehenden Ziffer 5.6 dem Kunden nicht mehr zumutbar, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag bzw. hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Wird in diesen Fällen im Sinne der vorstehenden Ziffer 5.6 die Leistungserbringung für den Verkäufer unmöglich, so wird der von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit. Verlängert sich für diese Fälle die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so stehen dem Kunden aus diesem Grunde keine Schadensersatzansprüche zu.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Alternativ dazu kann der Kunde dem Verkäufer ein SEPA Basismandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 1 % Skonto. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.Kosten, die aufgrund von nicht Einlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verkäufer verursacht wurde. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für den Verkäufer verfügbar ist. Die Einhaltung der Zahlungsziele und deren Verzug richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Barzahlung, Schecks oder Wechselzahlung ist nur noch vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Außendienstmitarbeiter oder sonstige Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt Zahlung des Kunden entgegenzunehmen. Dies gilt aus ausnahmsweise nur dann, wenn zwischen Verkäufer und Kunde etwas anderes vereinbart wurde und eine schriftliche Inkassovollmacht vorgelegt wird.

 

7. Rechte und Ansprüche des Kunden bei Sach-und Rechtsmängel

7.1 Definition von Sach-und Rechtsmängeln

7.1.1 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Sache nicht die vertragliche Beschaffenheit gemäß vorstehender Ziffer 3.2 aufweist.

7.1.2 Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der Ware erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.

7.2 Wurde seitens des Kunden ein Mangel der Ware gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht, hat der Kunde dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, die gerügten Mängel der reklamierten Ware vor Weiterverarbeitung und Weiterverkauf an Ort und Stelle in unveränderten Zustand zu besichtigen.

7.3 Der Verkäufer ist bei Reklamationen hinsichtlich des Futterwertes oder der tierischen Leistung berechtigt, vom Kunden insbesondere weitere Informationen über Haltungsbedingungen und den Gesundheitsstatus der Tiere zu verlangen. 

7.4 Bei aufgetretenen nachgewiesenen Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Rechte des Käufers. Was die Haftung des Verkäufers betrifft, wird ergänzend auf Nr. 9 dieser AGBs verwiesen.

 

8. Garantien

8.1 Erläuterung auf der Website bzw. im Verkaufsprospekten oder sonstigen Produktinformationen des Verkäufers verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie, Beschaffenheit – oder Haltbarkeitsgarantie.

8.2 Aussagen zum Leistungsgegenstand sind nur dann Garantien, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung des Verkäufers erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“ gekennzeichnet sind.

 

9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Verkäufer abgegebenen Garantie, Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

9.3 Der Verkäufer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

9.4 Der Verkäufer haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den Kaufpreis des dem haftungsbegründenden Ereignis zu Grunde liegenden Vertrags je Schadensfall.

9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Verkäufers im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.7 Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

10.2 Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt - unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB - für den Verkäufer, ohne diesen zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verkäufer grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer der neuen Sache werden, räumte dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für den Verkäufer. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstanden Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

10.3 Der Kunde ist berechtigt, die dem Verkäufer gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er tritt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderung gegen seine Abnehmer bereits jetzt an den Verkäufer ab. Im Falle der Verarbeitung oder der Verbindung mit anderen Waren in Höhe des daraus entstehenden Miteigentumsanteils gemäß Nr. 10.2. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch wird der Verkäufer die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt, wozu der Verkäufer auch selbst berechtigt ist.

10.4 Verfüttert der Kunde an ebenfalls von Dritten unter Eigentumsvorbehalt erworbene oder zur Sicherheit an Dritte übereignete Tiere, hat er den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich bereits jetzt, dem Verkäufer für diesen Fall eine anderweitige gleichwertige Sicherung für die Vorbehaltsware einzuräumen.

10.5 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer nach erfolglosen Ablauf einer den Kunden zur Leistung gesetzten, angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen trotz Fälligkeit ein, so ist er nicht mehr berechtigt über die vom Verkäufer gelieferte Ware zu verfügen. Der Verkäufer kann in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf den Verkäufer zu benachrichtigen und die Forderung des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

10.6 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

11.3 Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam oder undurchsetzbar sein und oder werden oder eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs oder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag hätten.

Sano - Die Tier-Ernährer